Notarin Grundstücksrecht

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Notarin Grundstücksrecht

Als Notarin beurkunde ich den Kaufvertrag von Ihrem Grundstück!

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular:
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Das Grundstücksrecht beinhaltet den Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Wohnungen. Aber auch die Begründung und Teilung von Wohneigentum gehört dazu.

Als Notarin gestalte und beurkunde ich Ihren Kaufvertrag, aber auch alle anderen Verträge, bei denen es um ihr neues oder zu veräußerendes Grundstück oder Ihre Immobilie geht. Dabei reicht das Spektrum von der selbst genutzten Eigentumswohnung über Einfamilien- und Reihenhäuser bis zum Mehrfamilienhaus. Es kann um den Kaufvertrag eines Grundstücks, aber auch um Schenkungsverträge gehen. Selbtverständlich beurkunde ich auch im Grundbuch einzutragende Grundschulden der finanzierenden Bank. Auch bei der Löschung von Grundschulden nach Tilgung des Darlehens bin ich gern ccbehilflich.

Notarin Kaufvertrag Grundstück

Meine Hauptaufgabe als Notarin besteht darin, dass weder der Käufer noch der Verkäufer so genannte “ungesicherte Vorleistungen” erbringen. Dies bedeutet schlicht, dass der Verkäufer nicht seine Immobilie verlieren soll, ohne das Geld bekommen zu haben. Und der Käufer soll nicht sein Geld verlieren, ohne als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Dabei sind viele Dinge zu beachten. Wie ist mit noch im Grundbuch stehenden Belastungen (gesicherte Darlehen des Verkäufers) umzugehen? Es muss sichergestellt sein, dass der Käufer lastenfrei erwirbt oder es erfolgt eine Anrechnung beim Kaufpreis. Wenn der Verkäufer finanziert, möchte die Bank in der Regel ins Grundbuch, bevor sie das Darlehen auszahlt -hier ist der Verkäufer abzusichern für den Fall, dass der Kauf “platzt”. In diesem Fall möchte er ganz sicher keine Grundschuld des (ehemaligen) Käufers im Grundbuch haben.

Notarin Schenkungsvertrag Grundstück

Auch wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie verschenken wollen, z.B an Ihren Ehepartner oder Kinder, erfrage ich genau, was Ihr Ziel ist und ob die komplette Übertragung sinnvoll ist. Dabei ist oft zu besprechen, ob sich die Schenkenden Nutzungsrechte vorbehalten wollen. Zu denken ist hierbei an Wohnrechte oder Nießbrauch. Ein wichtiges Thema sind auch Vereinbarungen zu möglichen Rücktrittsgründen, z.B wenn das beschenkte Kind insolvent wird. Hier gilt es die Immobilie vor dem Zugriff möglicher Gläubiger des Beschenkten zu schützen. Zu berücksichtigen ist auch, was passieren soll, wenn das beschenkte Kind heiratet. Hier empfehlen sich Regelungen, die verhindern sollen, dass die Immobilie in die angeheiratete Familie gerät.

Bei allen geplanten Vorhaben empfehle ich, auch den Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einzuholen. Schenkungssteuer und Spekulationssteuer sind Aspekte, die keinesfalls übersehen werden dürfen. Auch die erbrechtlichen Folgen sind zu bedenken.

Vertragvorbereitung

Besonders wichtig ist es mir, Ihnen den gesamten Vorgang nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Ihre Fragen zu Ihrem Vorhaben möchte ich umfassend und in ruhiger Atmosphäre beantworten. Bei schwierigen Konstellationen unterbreite ich Ihnen Lösungsvorschläge oder Alternativen, um das gewünschte Ziel zu erreichen.  Die “Notarsprache” wird oft als unverständlich empfunden. Sie ist es dann nicht mehr, wenn jeder Beteiligte genau verstanden hat, was er am Ende unterschreibt. Außerdem muss die Urkunde zu 100% das wiedergeben, was Sie auch tatsächlich wollen.

Die Kanzlei von Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens befindet sich in Berlin. Das Grundstück, um das es geht, kann sich auch außerhalb von Berlin befinden.

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular:
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mertens anwaeltin
Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens