Notarin Grundstücksrecht

Als Notarin beurkunde ich den Kaufvertrag von Ihrem Grundstück! Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular:  » Online-Formulare anzeigen

anwaeltin mertens

Grundstücksrecht bei der Notarin

In Aller Kürze: Das Grundstücksrecht beinhaltet den Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Wohnungen. Aber auch die Begründung und Teilung von Wohneigentum gehört dazu.

Als Notarin gestalte und beurkunde ich Ihren Kaufvertrag, aber auch alle anderen Verträge, bei denen es um ihr neues oder zu veräußerendes Grundstück oder Ihre Immobilie geht. Dabei reicht das Spektrum von der selbst genutzten Eigentumswohnung über Einfamilien- und Reihenhäuser bis zum Mehrfamilienhaus. Es kann um den Kaufvertrag eines Grundstücks, aber auch um Schenkungsverträge gehen. Selbtverständlich beurkunde ich auch im Grundbuch einzutragende Grundschulden der finanzierenden Bank. Auch bei der Löschung von Grundschulden nach Tilgung des Darlehens bin ich gern behilflich.

Was macht die Notarin beim Grundstücksverkauf?

Antwort in Kürze: Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ist nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwingend gesetzlich vorgeschrieben, um Käufer und Verkäufer vor übereilten Entscheidungen zu schützen und absolute Rechtssicherheit im Grundbuch zu garantieren.

Ein Immobilienkauf ist für die meisten Menschen das wirtschaftlich bedeutendste Geschäft ihres Lebens. Der Gesetzgeber verlangt die Einschaltung eines Notars, damit beide Parteien unabhängig und sachkundig über die rechtlichen Tragweiten aufgeklärt werden. Als Notarin in Berlin-Spandau sorge ich dafür, dass der Vertrag ausgewogen gestaltet ist, keine Partei ungesicherte Vorleistungen erbringt und Risiken (wie verdeckte Lasten im Grundbuch) im Vorfeld vollständig ausgeräumt werden.

Ich möchte meine Immobilie verschenken. Was ist zu beachten?

Auch wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie verschenken wollen, z.B an Ihren Ehepartner oder Kinder, erfrage ich genau, was Ihr Ziel ist und ob die komplette Übertragung sinnvoll ist. Dabei ist oft zu besprechen, ob sich die Schenkenden Nutzungsrechte vorbehalten wollen. Zu denken ist hierbei an Wohnrechte oder Nießbrauch. Ein wichtiges Thema sind auch Vereinbarungen zu möglichen Rücktrittsgründen, z.B wenn das beschenkte Kind insolvent wird. Hier gilt es die Immobilie vor dem Zugriff möglicher Gläubiger des Beschenkten zu schützen. Zu berücksichtigen ist auch, was passieren soll, wenn das beschenkte Kind heiratet. Hier empfehlen sich Regelungen, die verhindern sollen, dass die Immobilie in die angeheiratete Familie gerät.

Bei allen geplanten Vorhaben empfehle ich, auch den Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einzuholen. Schenkungssteuer und Spekulationssteuer sind Aspekte, die keinesfalls übersehen werden dürfen. Auch die erbrechtlichen Folgen sind zu bedenken.

Was erwartet mich bei der Beurkundung eines Kaufvertrags?

Antwort in Kürze: Das Notariat übernimmt die gesamte rechtliche Vorbereitung, die neutrale Beratung, die neutrale Beurkundung des Kaufvertrags sowie den vollständigen behördlichen Vollzug bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Die Tätigkeit in meinem Spandauer Notariat beginnt weit vor dem eigentlichen Unterschriftstermin. Wir prüfen den aktuellen Grundbuchstand, stellen Anträge bei Behörden (z. B. Verzichtserklärungen auf kommunale Vorkaufsrechte beim Bezirksamt Spandau), überwachen die Fälligkeit des Kaufpreises zum Schutz des Käufers und veranlassen nach der Kaufpreiszahlung die endgültige Umschreibung im Grundbuch.

Besonders wichtig ist es mir, Ihnen den gesamten Vorgang nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Ihre Fragen zu Ihrem Vorhaben möchte ich umfassend und in ruhiger Atmosphäre beantworten. Bei schwierigen Konstellationen unterbreite ich Ihnen Lösungsvorschläge oder Alternativen, um das gewünschte Ziel zu erreichen.  Die “Notarsprache” wird oft als unverständlich empfunden. Sie ist es dann nicht mehr, wenn jeder Beteiligte genau verstanden hat, was er am Ende unterschreibt. Außerdem muss die Urkunde zu 100% das wiedergeben, was Sie auch tatsächlich wollen.

Die Kanzlei von Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens befindet sich in Berlin. Das Grundstück, um das es geht, kann sich auch außerhalb von Berlin befinden.

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular: » Online-Formulare anzeigen

Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienkauf und wie hoch sind diese?

Antwort in Kürze: Die Notarkosten und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgeschrieben und werden im Regelfall vom Käufer der Immobilie getragen.
 
Die Gebühren für Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) bundeseinheitlich festgeschrieben. Es ist Notaren gesetzlich streng untersagt, Rabatte zu gewähren oder Honorare frei zu verhandeln. Unabhängig von der internen Absprache zwischen den Parteien haftet laut Gesetz jeder Vertragspartner als Gesamtschuldner für die anfallenden Gebühren im Notariat Berlin-Spandau.
 

Eine ungefähre Einschätzung der Gebühren ohne Mwst. erhalten Sie über den Rechner der Bundesnotarkammer (bei Immobilienverträgen als Gebührensatz bitte 2,0 und als Geschäftswert des Wert/Kaufpreis eingeben).

Wann darf der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen?

Antwort in Kürze: Der Käufer darf den Kaufpreis erst dann überweisen, wenn er von der Notarin die formelle und schriftliche „Kaufpreisfälligkeitsmitteilung“ erhalten hat.

Als neutrale Urkundsperson schütze ich das Geld des Käufers. Ich versende diese Mitteilung aus unserer Kanzlei in Berlin-Spandau erst dann, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Die Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen müssen vorliegen und eventuelle Altgläubiger (z. B. die Bank des Verkäufers) müssen zugesichert haben, dass sie ihre alten Grundschulden bei Kaufpreiszahlung löschen.