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Heike Mertens

Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens ist für Sie in Berlin tätig.
Als Notarin ist sie zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
verpflichtet. 

Die Kanzlei von Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens befindet sich in Berlin-Spandau (Altstadt Spandau).

Einen Termin können Sie telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Sie können auch gern Kontakt zu uns aufnehmen, indem Sie das für den
gewünschten Auftrag passende Formular (s.o. unter „Formulare“)
ausfüllen.

Die Kerntätigkeit der Notarin Heike Mertens in Berlin bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

Notarin Berlin: Grundstücksrecht

Als Notarin beurkunde ich den Kaufvertrag von Ihrem Grundstück!

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular: https://www.familienrecht-in-spandau.de/formulare/

Das Grundstücksrecht beinhaltet den Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Wohnungen. Aber auch die Begründung und Teilung von Wohneigentum gehört dazu.

Als Notarin gestalte und beurkunde ich Ihren Kaufvertrag, aber auch alle anderen Verträge, bei denen es um ihr neues oder zu veräußerendes Grundstück oder Ihre Immobilie geht. Dabei reicht das Spektrum von der selbst genutzten Eigentumswohnung über Einfamilien- und Reihenhäuser bis zum Mehrfamilienhaus. Es kann um den Kaufvertrag eines Grundstücks, aber auch um Schenkungsverträge gehen. Selbtverständlich beurkunde ich auch im Grundbuch einzutragende Grundschulden der finanzierenden Bank. Auch bei der Löschung von Grundschulden nach Tilgung des Darlehens bin ich gern ccbehilflich.

Notarin Kaufvertrag Grundstück

Meine Hauptaufgabe als Notarin besteht darin, dass weder der Käufer noch der Verkäufer so genannte “ungesicherte Vorleistungen” erbringen. Dies bedeutet schlicht, dass der Verkäufer nicht seine Immobilie verlieren soll, ohne das Geld bekommen zu haben. Und der Käufer soll nicht sein Geld verlieren, ohne als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Dabei sind viele Dinge zu beachten. Wie ist mit noch im Grundbuch stehenden Belastungen (gesicherte Darlehen des Verkäufers) umzugehen? Es muss sichergestellt sein, dass der Käufer lastenfrei erwirbt oder es erfolgt eine Anrechnung beim Kaufpreis. Wenn der Verkäufer finanziert, möchte die Bank in der Regel ins Grundbuch, bevor sie das Darlehen auszahlt -hier ist der Verkäufer abzusichern für den Fall, dass der Kauf “platzt”. In diesem Fall möchte er ganz sicher keine Grundschuld des (ehemaligen) Käufers im Grundbuch haben.

Notarin Schenkungsvertrag Grundstück

Auch wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie verschenken wollen, z.B an Ihren Ehepartner oder Kinder, erfrage ich genau, was Ihr Ziel ist und ob die komplette Übertragung sinnvoll ist. Dabei ist oft zu besprechen, ob sich die Schenkenden Nutzungsrechte vorbehalten wollen. Zu denken ist hierbei an Wohnrechte oder Nießbrauch. Ein wichtiges Thema sind auch Vereinbarungen zu möglichen Rücktrittsgründen, z.B wenn das beschenkte Kind insolvent wird. Hier gilt es die Immobilie vor dem Zugriff möglicher Gläubiger des Beschenkten zu schützen. Zu berücksichtigen ist auch, was passieren soll, wenn das beschenkte Kind heiratet. Hier empfehlen sich Regelungen, die verhindern sollen, dass die Immobilie in die angeheiratete Familie gerät.

Bei allen geplanten Vorhaben empfehle ich, auch den Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einzuholen. Schenkungssteuer und Spekulationssteuer sind Aspekte, die keinesfalls übersehen werden dürfen. Auch die erbrechtlichen Folgen sind zu bedenken.

Vertragvorbereitung

Besonders wichtig ist es mir, Ihnen den gesamten Vorgang nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Ihre Fragen zu Ihrem Vorhaben möchte ich umfassend und in ruhiger Atmosphäre beantworten. Bei schwierigen Konstellationen unterbreite ich Ihnen Lösungsvorschläge oder Alternativen, um das gewünschte Ziel zu erreichen.  Die “Notarsprache” wird oft als unverständlich empfunden. Sie ist es dann nicht mehr, wenn jeder Beteiligte genau verstanden hat, was er am Ende unterschreibt. Außerdem muss die Urkunde zu 100% das wiedergeben, was Sie auch tatsächlich wollen.

Die Kanzlei von Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens befindet sich in Berlin. Das Grundstück, um das es geht, kann sich auch außerhalb von Berlin befinden.

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen oder Ihre Immobilie z.B. an Familienangehörige übertragen wollen, senden Sie uns gern das passende Formular: https://www.familienrecht-in-spandau.de/formulare/

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Notarin Berlin: Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Ich gestalte als Notarin sowohl vorsorgende Eheverträge als auch Verträge, mit denen Sie Ihre Ehe beenden wollen. Die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten zum Unterhalt und zum Vermögensausgleich besprechen wir umfassend. Ich nehme mir Zeit, um Ihre Ziele und Vorstellungen ausführlich zu erörtern. Denn nichts ist ärgerlicher, als hastig einen Vertrag abzuschließen, von dem man nur die Hälfte verstanden hat und der dann, wenn es darauf ankommt, mehr Probleme schafft als zur Lösung beizutragen. Hierbei kommt mir meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht zugute. Ich habe schon einige Eheverträge vorgelegt bekommen, die wesentliche Aspekte nicht geregelt haben oder mißverständlich waren. Im schlimmsten Fall hat der Notar mögliche künftige Entwicklungen schlichtweg nicht bedacht. Ein Beispiel hierfür ist die so genannte Unternehmerehe. Hier wird ein Ehepartner oftmals vom Vermögenszufluss ferngehalten (Gütertrennung, Ausschluss des Ehegattenunterhaltes), ohne dass geregelt wird, was mit den Rentenansprüchen geschehen soll. Diese werden nämlich bei einer Scheidung geteilt. Oft hat der Ehepartner, der unternehmerisch tätig war oder ist, keine oder nur geringfügige gesetzliche Rentenansprüche erworben. Hierzu muss es bei einem Verzicht auf sonstige Vermögensansprüche eine Regelung geben! Die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Eheverträge ist lang und komplex. Ohne akkurate Kenntnisse hierzu lässt sich ein dauerhaft wirksamer Ehevertrag nicht gestalten. Mit Eheverträgen eröffnen sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten auch nach der Eheschließung und bei intakter Ehe, z.B durch Wechsel der Güterstände. Dadurch können Sie Vermögenswerte steuerfrei übertragen und Freibeträge besser ausnutzen. Oftmals beinhaltet ein Scheidungsfolgenvertrag auch, eine Lösung für die gemeinsame Immobilie und damit im Zusammenhang stehende Darlehen zu finden. Wie bei allen anderen Beurkundungen auch bin ich als Notarin neutral und werde keinen Beteiligten einseitig beraten. Dies schließt es auch aus, dass ich für Sie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen beurkunde, wenn ich Sie vorher anwaltlich beraten oder vertreten habe.
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Erbverträge und Testamente

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung Ihres Testamentes und Ihrer Vermögensnachfolge. Wenn Sie einen Erbvertrag mit Ihren Angehörigen oder einen Überlassungsvertrag abschließen möchten, entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Hierbei sind oftmals die Schnittstellen zum Familienrecht zu beachten.

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Das Grundstücksrecht beinhaltet den Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Wohnungen. Aber auch die Begründung und Teilung von Wohneigentum gehört dazu. Als Notarin gestalte und beurkunde ich alle Verträge, bei denen es um ihre neue oder zu veräußerende Immobilie geht. Dabei reicht das Spektrum von der selbst genutzten Eigentumswohnung bis zum Mehrfamilienhaus. Es kann um Kaufverträge von Grundstücken, aber auch um Schenkungsverträge gehen.

Meine Hauptaufgabe als Notarin besteht darin, dass weder der Käufer noch der Verkäufer so genannte „ungesicherte Vorleistungen“ erbringen. Dies bedeutet schlicht, dass der Verkäufer nicht seine Immobilie verlieren soll, ohne das Geld bekommen zu haben. Und der Käufer soll nicht sein Geld verlieren, ohne als neuer EIgentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Dabei sind viele Dinge zu beachten. Wie ist mit noch im Grundbuch stehenden Belastungen (gesicherte Darlehen des Verkäufers) umzugehen? Es muss sichergestellt sein, dass der Käufer lastenfrei erwirbt oder es erfolgt eine Anrechnung beim Kaufpreis. Wenn der Verkäufer finanziert, möchte die Bank in der Regel ins Grundbuch, bevor sie das Darlehen auszahlen -hier ist der Verkäufer abzusichern für den Fall, dass der Kauf „platzt“. In diesem Fall möchte er ganz sicher keine Grundschuld des (ehemaligen) Käufers im Grundbuch haben.

Auch wenn Sie Ihre Immobilie verschenken wollen, z.B an Ihren Ehepartner oder Kinder, erfrage ich genau, was Ihr Ziel ist und ob die komplette Übertragung sinnvoll ist. Dabei ist oft zu besprechen, ob sich die Schenkenden Nutzungsrechte vorbehalten wollen. Zu denken ist hierbei an Wohnrechte oder Nießbrauch. Ein wichtiges Thema sind auch Vereinbarungen zu möglichen Rücktrittsgründen, z.B wenn das beschenkte Kind insolvent wird. Hier gilt es die Immobilie vor dem Zugriff möglicher Gläubiger des Beschenkten zu schützen. Zu berücksichtigen ist auch, was passieren soll, wenn das beschenkte Kind heiratet. Hier empfehlen sich Regelungen, die verhindern sollen, dass die Immobilie in die angeheiratete Familie gerät.

Bei allen geplanten Vorhaben empfehle ich, auch den Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einzuholen. Schenkungssteuer und Spekulationssteuer sind Aspekte, die keinesfalls übersehen werden dürfen. Auch die erbrechtlichen Folgen sind zu bedenken.

Besonders wichtig ist es mir, Ihnen den gesamten Vorgang nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Ihre Fragen zu Ihrem Vorhaben möchte ich umfassend und in ruhiger Atmosphäre beantworten. Bei schwierigen Konstellationen unterbreite ich Ihnen Lösungsvorschläge oder Alternativen, um das gewünschte Ziel zu erreichen.  Die „Notarsprache“ wird oft als unverständlich empfunden. Sie ist es dann nicht mehr, wenn jeder Beteiligte genau verstanden hat, was er am Ende unterschreibt. Außerdem muss die Urkunde zu 100% das wiedergeben, was Sie auch tatsächlich wollen.

Die Kanzlei von Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens befindet sich in Berlin. Das Grundstück, um das es geht, kann sich auch außerhalb von Berlin befinden.

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Vollmachten

Ich berate und unterstütze Sie bei vorsorgenden Vollmachten und dem Abschluss von Patientenverfügungen. Wussten Sie, dass es ab dem 1.01.2023 ein umfassendes Vertretungsrecht unter Ehegatten in gesundheitlichen Belangen gibt (§1358 BGB)? Vielleicht möchten Sie dieses modifizieren oder eigene Regelungen festlegen.

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Notarin Berlin: Gesellschaftsrecht

Ich beurkunde Ihren Gesellschaftsvertrag und sorge für die ordnungsgemäße EIntragung im Handelsregister. Auch bei Änderungen Ihrer Gesellschaftsstruktur berate ich Sie gern und führe die entsprechenden Verfahren durch. Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG sowie alle Anmeldungen zum Handelsregister können jetzt auch online vorgenommen werden.
Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt der Bundesnotarkammer entnehmen:
 
 
 
 
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Rechtsanwältin u. Notarin in Berlin