Notarin Erbrecht

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Notarin Erbrecht

Notarin Erbrecht

Als Notarin unterstütze ich Sie umfassend im Erbrecht. Dabei bin ich bei der Gestaltung Ihres Testamentes und Ihrer Vermögensnachfolge behilflich.

Notarin Erbrecht: Einzeltestamente

Ich setze das von Ihnen gewünschte Einzeltestament um und berate sie über alle Möglichkeiten, auf die Höhe von Pflichtteilsansprüchen Einfluss zu nehmen.

Nur ein Testament oder ein Erbvertrag stellt sicher, dass Ihr Vermögen in größtmöglicher Höhe bei den von Ihnen gewünschten Erben landet. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge.

Viele selbst verfasste Testamente sind unwirk­sam. Deshalb ist es sinn­voll, mich als Notarin zu beauftragen oder jedenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei kleineren Vermögen genügt es womöglich, wenn ich Ihnen die Formvorschriften eines handschriftlichen Testaments erläutere und Sie dieses selbst verfassen.

Insbesondere bei größeren Vermögen, Regelungen zur Unternehmensnachfolge und Gestaltungen zur Verteilung des Nachlasses zwischen verschiedenen testamentarischen Erben ist jedoch ein notarielles Testament sinnvoll.

Auch berate ich Sie zur Frage, ob Sie die Möglichkeit haben, durch lebzeitige Übertragungen Einfluss auf die Höhe des Nachlasses zu nehmen und somit die Verteilung Ihres Vermögens unter Ihren Erben und Pflichtteilsberechtigten zu steuern.

Auch im Trennungsfall sollten Sie sich über die Frage beraten lassen, ob noch ein gesetzliches Erbrecht Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin besteht. Sollte dies der Fall sein, könnte dies für ein Testament sprechen. Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben muss auch der Fall bedacht werden, dass die Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls noch minderjährig sein könnten. Ohne Regelung könnte der getrennte Ehepartner/ die Ehepartnerin dann über das Sorgerecht die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen erlangen.

 

Die Kosten Ihrer letztwilligen Verfügung richten sich nach dem Wert des Nach­lasses.

Notarin Erbrecht: Berliner Testament

Ob das klassische Berliner Testament für Sie das richtige ist oder ob es bessere Möglichkeiten gibt, Freibeträge auszunutzen und steueroptimierte Regelungen zu gestalten, erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch.

Insbesondere in Patchworkfamilien ist zu regeln, ob die gemeinsamen und die Stiefkinder zusammen Schlusserben werden sollen und welchen Einfluss dies auf mögliche Pflichtteile hätte. Möglicherweise ist eine differenzierende Regelung eher das, was Sie wünschen.

Erbverträge

Wenn Sie einen Erbvertrag mit Ihren Angehörigen oder einen Überlassungsvertrag abschließen möchten, entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Hierbei sind oftmals die Schnittstellen zum Familienrecht zu beachten.

 

heike mertens anwaeltin
Heike Mertens, Rechtsanwältin und Notarin